FÜR die Todesstrafe

GEGEN die Todesstrafe

Gerechtigkeit

Auge um Auge, Zahn um Zahn. Die Todesstrafe wird schwerwiegendsten Verbrechern vorbehalten, so wie Mördern. Warum sollte ein verurteilter Mörder auf Kosten der Allgemeinheit alt werden dürfen? Die Versorgung von Straftätern in Hochsicherheitsgefängnissen kostet viel Geld. Warum sollten wir das ausgeben und damit dem Täter ein milderes Urteil zugestehen als er seinem Opfer gewährt hat? Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen lässt sich nur mit dem Tod des Mörders herstellen.

Justizirrtum

Man kann niemanden nach vollstreckter Todesstrafe mehr begnadigen. Fehlurteile werden gefällt, auch wenn es um Todesurteile geht. Sollte ein Unschuldiger verurteilt werden, kann er später wieder aus dem Gefängnis entlassen und entschädigt werden. Ist ein Unschuldiger verurteilt und das Todesurteil vollstreckt, ist das endgültig.

Abschreckung

Die Todesstrafe schützt leben. Wenn allen klar ist, dass ein Mord mit dem eigenen Leben bezahlt wird, hält das Verbrecher ab. Die schwerwiegendsten Verbrechen brauchen die ultimative Strafe, wer soll sonst das Rechtssystem ernst nehmen? Der Staat muss eine harte Hand zeigen, um Verbrechen zu verhindern.

 

zu viel Staatsmacht

Die Länder mit den meisten vollstreckten Todesstrafen 2016 waren China, Iran und Saudi Arabien. Für diese autoritären Staatssysteme ist die Todesstrafe die ultimative Form der Staatskontrolle. Eine harte Hand kann man auch politischen Dissidenten zeigen, sie werden schließlich auch für Verbrechen verurteilt. Kritiker sind dann einfach zu nachsichtig mit Kriminellen.

Abschluss

Die Hinrichtung eines Verurteilten ist das Beste für die Hinterbliebenen von Mordopfern. Sie können das Verbrechen hinter sich lassen, wenn sie die Sicherheit haben, dass der Mörder ihres Angehörigen nie wieder auf freien Fuß kommt oder gar sein Verbrechen wiederholt.

Töten ist falsch

Zweimal Unrecht ergibt nicht einmal Recht. Niemand darf einem Menschen das Leben nehmen. Ein Rechtsstaat sollte Vorbild sein und es besser machen. Die Todesstrafe ist unvereinbar mit den Menschenrechten. Sie ist nicht nur ethnisch sondern auch strafrechtlich und praktisch umstritten.

Foto: cc / Flickr – AlexLMX